Prüfungsmodalitäten
Um die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nach dem HP-Gesetz zu erlangen, muss man sich einer Überprüfung der medizinischen Kenntnisse beim für den ersten Wohnsitz zuständigen Gesundheitsamt unterziehen.
Wenn Sie in Schleswig-Holstein wohnen, ist es für Sie grundsätzlich das Gesundheitsamt Husum. Genaue Informationen finden Sie auf der Internetseite
https://www.nordfriesland.de/index.php?object=tx%7C2271.5396&ModID=10&FID=2271.713.1
Die Prüfungsinhalte sind nicht staatlich geregelt, es handelt sich also nicht um eine staatliche Ausbildung bzw. eine staatliche Prüfung, auch wenn die Amtsärzte beamtet sind. Die Bezeichnung "Staatlich geprüfte/r Heilpraktiker/-in" ist somit nicht zulässig.