Bildungsprämie

Weiterbildungsförderung Schleswig-Holstein -
Der Weiterbildungsbonus Pro

Wer wird gefördert?

Der Weiterbildungsbonus Pro richtet sich an Erwerbstätige, die in Schleswig-Holstein arbeiten oder wohnen. Unter anderem können sich Beschäftigte, Auszubildende und Inhaber*innen von Kleinstbetrieben sowie freiberuflich Tätige mit weniger als zehn Mitarbeiter*innen können den Weiterbildungsbonus nutzen.

Der aus Mitteln der Initiative REACT-EU zur Bewältigung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Rahmen des „Landesprogramms Arbeit“ geförderte Weiterbildungsbonus Pro läuft bis zum 30. Juni 2023 und wird anschließend wieder von seinem Vorgänger, dem Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein, abgelöst.

Was wird gefördert?

Gefördert werden berufsbezogene Weiterbildungen, die dem Erhalt oder der Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten dienen. Neben den Seminarkosten für berufliche Weiterbildungen fallen auch Maßnahmen zum beruflichen Aufstieg oder für einen angestrebten Berufswechsel unter das Programm. Die Maßnahmen müssen mindestens 16 Zeitstunden umfassen. Infrage kommen auch Onlinekurse und Fernlehrgänge, die durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht akkreditiert sind, sowie wissenschaftliche Weiterbildungen an Hochschulen, zum Beispiel einzelne Module eines Studiengangs. Ein Vollzeitstudium wird jedoch nicht gefördert. Bei Auszubildenden muss der geplante Kurs Inhalte vermitteln, die in der Ausbildung nicht behandelt werden. Berufsbezogene Kurse im Rahmen von Bildungsurlaub können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls gefördert werden.

Wie wird gefördert?

Der Weiterbildungsbonus Pro übernimmt bis zu 90 Prozent der Kurskosten, maximal jedoch 1.500 Euro. Die Arbeitgeber bzw. Erwerbstätige müssen mindestens 10 Prozent der Kosten der Weiterbildungsmaßnahme übernehmen. Eine Begrenzung für die Gesamtkosten der Maßnahme besteht nicht. Der Weiterbildungsbonus kann mehrfach in Anspruch genommen werden.
Weitere Bedingung: Die förderfähigen Kurskosten, zu denen auch Gebühren für Prüfungen und Lehrmaterial zählen, müssen mindestens 160 Euro betragen. Fahrt- und Übernachtungskosten sind nicht förderfähig. Beantragt wird der Weiterbildungsbonus in Papierform bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Der Kurs darf erst nach Bewilligung der Förderung durch den Weiterbildungsbonus Pro gebucht werden.

Wo finde ich Informationen?

Antragsformulare sind auf der Seite der IB.SH im Internet abrufbar. Informationen und Beratung erhalten Interessierte auch telefonisch unter 0431 9905-2222 bei der IB.SH.
Außerdem steht Ihnen bei weiteren Fragen gerne das Beratungsnetz Weiterbildung des Landes Schleswig-Holstein zur Verfügung. Die Kontaktdaten und Standorte der Weiterbildungsberater*innen erhalten Sie unter folgendem Link: https://weiterbilden-sh.de/standorte-und-kontakte
Hotline: 0800-2623000