Um die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nach dem HP-Gesetz zu erlangen, muss man sich einer Überprüfung der medizinischen Kenntnisse beim für den ersten Wohnsitz zuständigen Gesundheitsamt unterziehen.
Wenn Sie in Schleswig-Holstein wohnen, ist es für Sie grundsätzlich das Gesundheitsamt Husum. Genaue Informationen finden Sie auf der Internetseite
https://www.nordfriesland.de/index.php?object=tx%7C2271.5396&ModID=10&FID=2271.713.1
Die Prüfungsinhalte sind nicht staatlich geregelt, es handelt sich also nicht um eine staatliche Ausbildung bzw. eine staatliche Prüfung, auch wenn die Amtsärzte beamtet sind. Die Bezeichnung "Staatlich geprüfter Heilpraktiker" ist somit nicht zulässig.
Fr, 24. Februar 2023
15.30 - 20.30 Uhr
Anmeldung:
Telefon 0451-493071 oder